Widerrufsinformationen - Hogelücht-Immobilien

Das neue Widerrufsrecht beim Maklervertrag.

Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie bezüglich des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz sorgt für große Verwirrung auf dem Immobilienmarkt.

Die neue EU-Verbraucherrechtrichtlinie (EU-VRRL) gilt in allen europäischen Mitgliedstaaten. Das aktuelle Widerrufsrecht ist eine Umsetzung der EU-VRRL in deutsches Recht und gültig seit dem 13.06.2014 (Gesetzestext §§312cff.BGB).

Ab diesem Tag gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Maklerrecht auswirken.

Was bedeutet das neue Widerrufsrecht für den Verbraucher?

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hogelücht-Immobilien, Oldersumer Straße 35, 26603 Aurich, Tel: 04941/4251, info@hogeluecht-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Was bedeutet das neue Widerrufsrecht für den Verbraucher?

In erster Linie hat der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Das heißt aber auch, dass der Verbraucher sich selbst mit den Themen zum Widerrufsrecht –Belehrung – Widerrufsfrist – und Verkürzung der Widerrufsfrist auseinandersetzen muss.

„Widerrufsbelehrung“ und „Widerrufsformular“  am Ende dieser Seite bzw. als PDF-Download.

Weshalb gibt es das Widerrufsrecht für Verbraucher?

Verträge kommen auf vielerlei Arten zustande. Ein Vertrag kann ohne gleichzeitig körperliche Anwesenheit der Beteiligten oder außerhalb der Geschäftsräume (Haustürgeschäft) zustande kommen. D.h. dass Verträge nicht immer schriftlich geschlossen werden müssen, auch durch z.B. gegenseitiges Einvernehmen kann ein Vertrag zustande kommen. Vielen Verbrauchern, so auch Interessenten, ist dies oft nicht bewusst.

Die neue Regelung sieht nun vor, dass jeder Interessent vor Abschluss eines Maklervertrages darüber belehrt werden muss, dass ein solcher Vertrag zustande kommt und ihm ein Widerrufsrecht mit 14-tägiger Widerrufsrecht zusteht. Mit dieser Widerrufsbelehrung wird der Interessent über seine Rechte umfassend aufgeklärt.

Wieso betrifft das Widerrufsrecht auch Maklerverträge?

Das neu geregelte Widerrufsrecht bezieht sich im Wesentlichen auf (Fernabsatz-) Verträge, die z. B. durch Telefonate, Emails oder Briefe angebahnt werden. Da auch im Makleralltag die Anfragen zu Immobilienangeboten meist telefonisch oder per Email erfolgen, sind von dieser gesetzlichen Erneuerung nunmehr auch Maklerverträge betroffen.

Wie kommt ein Maklervertrag zustande?

Ein Maklervertrag zwischen Makler und Kauf-/Mietinteressenten kommt bereits zustande, wenn z. B.  der Interessent sich auf eine im Internet angebotene Immobilie telefonisch oder per Email bei dem Immobilienmakler meldet und weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin anfordert.

Der Interessent nimmt dadurch bereits das Angebot des Nachweises/Vermittlung in Anspruch und sobald der Makler tätig wird (d.h. zum Beispiel objektbezogene Informationen wie Adressdaten an den Interessenten weitergibt oder mit ihm einen Besichtigungstermin vereinbart), ist ein Vertrag zustande gekommen.

Der Maklervertrag bedarf somit nicht der Schriftform.

Entstehen dem Interessenten Kosten für den Maklervertrag?

Üblicherweise nicht, denn Makler arbeiten auf Erfolgsbasis. Erst beim Erwerb der entsprechenden Immobilie entstehen dem Interessenten Kosten, das bedeutet, erst bei Abschluss eines Kaufvertrages wird die vereinbarte Provision verdient und fällig.

Bei einem Mietvertrag entstehen nur dann Kosten, wenn der Interessent dem Makler einen schriftlichen Suchauftrag erteilt hat.

Was hat die 14-tägige Widerrufsfrist für Auswirkungen?

Der Interessent muss 14 Tage auf weitere Informationen zu der Immobilie, auf ein Exposé oder auf einen Besichtigungstermin warten. Das bedeutet, dass der Makler nach der neuen EU-Richtlinie erst nach den 14 Tagen mit seiner  Dienstleistung beginnen kann.

Des Weiteren muss der Interessent dem Makler bestätigen, dass er die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen hat.

Welche Möglichkeiten hat nun der Interessent zeitnah an Informationen bzw. zu einer Besichtigung zu kommen?

Um den Vorgang zu beschleunigen, erlaubt das Fernabsatzgesetz, dass der Makler mit der sofortigen Aufnahme seiner Tätigkeit beginnen kann, wenn der Interessent freiwillig vorzeitig auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichtet.

Dazu muss der Interessent dem Makler schriftlich seine Einwilligung geben, dass der Makler sofort d.h. bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden darf.

Das bedeutet aber keinesfalls, dass der Interessent irgendeine Zahlung zu leisten hat.

Nach wie vor gilt: Erst wenn er sich für die nachgewiesene Immobilie entschieden hat und der notarielle Kaufvertrag bzw. der Mietvertrag geschlossen wurde, fällt die vereinbarte Makler-Provision an.

Bei einem Mietvertrag nur dann, wenn der Interessent dem Makler einen schriftlichen Suchauftrag erteilt hat.

Muster-Formular „Verzicht auf das Widerrufsrecht“ als PDF-Download.

Sehr geehrter Interessent.

Wir wissen, dass Sie nur ein paar Vorab-Informationen, eine Adresse, ein Exposé oder eine Besichtigung wünschen und Sie sich ärgern, diese zunächst umständliche Abwicklung vornehmen zu müssen. Seien Sie sicher, dass auch wir gerne wie gewohnt vorgehen würden und den uns entstandenen großen Mehraufwand lieber in die Vermarktung gesteckt hätten.  Die gesetzlichen Vorschriften lassen aber keine andere Vorgehensweise zu. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie nicht, uns anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Hogelücht-Immobilien

Herr Wilhelm Hogelücht

Oldersumer Straße 35

26603 Aurich

Tel. 04941-4251

Email: info@hogeluecht-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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